Zum Frauenstreik
6. Juni 2019 – Es ist heute selbstverständlich, dass Frauen wählen und abstimmen. Genauso selbstverständlich sollte es endlich sein, dass Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel verdienen wie Männer.
1948 hatten bereits alle europäischen Länder ausser der Schweiz und Liechtenstein das Frauenstimmrecht eingeführt. Weitere 23 Jahre mussten vergehen, bis Frauen in der Schweiz auf nationaler Ebene endlich wählen und abstimmen durften.
Es brauchte schliesslich nochmals gut 19 Jahre, bis die letzte Schweizerin auch in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten abstimmen konnte. Der Kanton Appenzell Innerrhoden führte nämlich als letzter Kanton erst 1990 das Frauenstimmrecht ein.
Was heute fast unvorstellbar und absurd erscheint, war vor nicht allzu langer Zeit noch Realität in einem Land, das seine einzigartige Demokratie preist. Die Hälfte der Bevölkerung, nämlich die weibliche, wurde weit über ein Jahrhundert aus der Politik ausgeschlossen.
Gleichstellung ist von Frauen erkämpft
Gleichstellung kommt nicht von alleine. Jeder sozialen Veränderung geht ein langjähriger und langwieriger Prozess voraus. Die rechtliche Gleichstellung ist zu einem grossen Teil Frauen zu verdanken, die aus dem bürgerlichen Lager stammen.
So präsidierte CVP-Nationalrätin Elisabeth Blunschy-Steiner 1975 den schweizerischen Frauenkongress, der die sogenannte Gleichstellungsinitiative lancierte und damit den Weg ebnete für die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Es waren die beiden CVP-Frauen Judith Stamm und Josi Meier, die als eine der ersten Frauen in den damaligen Grossen Rat des Kantons Luzern und später in den Nationalrat einzogen – notabene aus dem damals besonders konservativen Kanton Luzern.
1991 wurde Josi Meier schliesslich zur ersten Ständeratspräsidentin überhaupt gewählt. Die Liste der Verdienste der CVP-Pionierfrauen ist lang. Die Motion von Judith Stamm, welche die Gründung des eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau im Jahre 1988 forderte, war eine davon. Im selben Jahr wurde zudem das Eherecht revidiert. Damit wurde die Frau dem Ehemann rechtlich gleichgestellt.
Ungerechtigkeiten bestehen weiterhin
Wer sich nun wundert, warum Frauen am 14. Juni 2019 überhaupt zum Streik aufrufen, verkennt, dass es mit der Einführung des Frauenstimmrechts nicht getan ist. Das Frauenstimmrecht war zwar, wenn auch relativ spät, der grösste Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann. Dieser Weg ist jedoch nicht zu Ende.
Es ist heute selbstverständlich, dass Frauen wählen und abstimmen. Genauso selbstverständlich sollte es endlich sein, dass Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel verdienen wie Männer. Dass die Ungleichbehandlung von Frauen in den Sozialversicherungen beseitigt und die Stellung der Frau auf dem Arbeitsmarkt verbessert wird. Oder dass die wertvolle Freiwilligenarbeit von Frauen, die sich monetär kaum beziffern lässt, mehr Anerkennung kriegt.
Und last but not least, dass sich die Politik stärker auf die Förderung von Frauen ausrichtet. Noch immer ist im Nationalrat nur jeder dritte Sitz und im Stöckli lediglich jeder siebte Sitz von einer Frau besetzt. Ob die Bevölkerung so überhaupt glaubwürdig repräsentiert werden kann?
Es braucht Vorbilder
Auch heute mangelt es Frauen nicht an Vorbildern. Dazu zählen unter anderem die ehemalige Bundesrätin Doris Leuthard oder die Neo-Bundesrätinnen Viola Amherd und Karin Keller-Sutter. Es braucht jedoch nicht nur Vorbilder, sondern hie und da eine Veranstaltung wie den Frauenstreik, der uns daran erinnert, dass der Einsatz für Gleichstellung noch nicht vorbei ist.
Eine positive Änderung hat dennoch stattgefunden. Der Ruf nach Gleichstellung findet inzwischen bei den Männern Gehör. Schlussendlich benötigt es aber auch noch mehr Frauen, die überhaupt bereit sind, sich für all‘ diese Ämter und Aufgaben zur Verfügung zu stellen und sich Wind und Wetter auszusetzen. Bleiben wir dran!
Dieser Artikel ist am 06. Juni 2019 auf Nau.ch erschienen.