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Ja zu AHV-Steuerreform (STAF)

7. Mai 2019 – Am 19. Mai stimmen wir über zwei Geschäfte ab, die beide bereits einmal an der Urne gescheitert sind. Beide sind von höchster Dringlichkeit, komplex und können nicht weiter ungelöst vor uns hergeschoben werden: Es geht um die Steuervorlage, ehemals Unternehmenssteuerreform III und die AHV-Finanzierung, ehemals Altersreform 2020.

Die ursprüngliche Vorlage, die Unternehmenssteuerreform III (USR III) scheiterte an der Urne, weil moniert wurde, dass die Steuererleichterungen viel zu hoch seien. Die Städte wehrten sich dagegen, weil ihre Anliegen und Interessen nicht berücksichtigt würden. Die Altersreform 2020 (AHV2020) fand beim Volk keine Mehrheit wegen der Befürchtung, dass mit der Revision ein Sozialausbau einhergehe, aber kein bestehendes Problem der AHV gelöst würde.

In der Zwischenzeit haben sich Bundesrat und Parlament zu einem weiteren Vorschlag durchgerungen. Es handelt sich um einen Kompromiss, zu dem eine klare Mehrheit überzeugt Ja sagt. So werden die beiden Vorlagen jetzt verknüpft. Jeder Steuerfranken, der durch die Anpassung des Steuerrechtes auf der Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken in die AHV gegenfinanziert. Dieser soziale Ausgleich ist so gewünscht. Die einen können mit Überzeugung die Steuervorlage, die andern die Finanzierung der AHV befürworten. 

Was vor uns liegt, ist nicht einfach alter Wein in neuen Schläuchen. Im Gegenteil: Es ist verfeinerter Wein in brüchigen Schläuchen. Die Steuervorlage wurde korrigiert: Es gab Abstriche in Bezug auf die Patentbox, bei den Abzügen auf Forschung und Entwicklung; auch das Kapitaleinlageprinzip wurde eingeschränkt, die Dividendenbesteuerung erhöht. Neu beinhaltet die Vorlage eine Gemeinde- und Städteklausel, die besagt, dass auch ihre Anliegen berücksichtigt werden müssen. Werden die Unternehmen nun um schätzungsweise 2 Milliarden Franken entlastet, so kriegt die AHV eine ebensolche Finanzspritze, so dass das Loch in der AHV-Kasse kurzfristig gestopft werden kann. Wir erhalten so mehr Zeit für eine nachhaltige(re) Sicherung der Renten. Wir werden aber nicht umhinkommen, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen und dann endlich auch die Revision der zweiten Säule (BVG) in Angriff zu nehmen. Die Zusatzfinanzierung der AHV bringt aber vor allem dem Mittelstand einen Mehrwert. Jede Bürgerin, jeder Bürger profitiert von dieser Reform.

Schaffen wir es am 19. Mai nicht, endlich Lösungen für die AHV und die Unternehmenssteuern zu finden, droht grosses Ungemach. Das AHV-Loch wird um Milliarden wachsen. Zudem wissen wir, dass es  dringend notwendig ist, die international nicht mehr anerkannten Steuerregimes abzuschaffen. Wir wollen auf keiner schwarzen Liste der EU oder der OECD erscheinen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz braucht Rechtssicherheit. Wägen Sie die Vor- und Nachteile genau ab. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und sagen Sie Ja zur STAF – ich danke Ihnen dafür.