Endlich eine anständige Pensionskasse auch für tiefe Einkommen: Ja zur BVG-Reform!
11. August 2024 – Am 22. September kommt die längst fällige Modernisierung der beruflichen Vorsorge zur Abstimmung. Profitieren von der BVG-Revision werden in erster Linie Frauen und Arbeitnehmende mit tiefen Einkomme. Ich bitte Sie, ein klares Ja einzulegen.
Nach einem parlamentarischen Hin und Her kommt die längst fällige Modernisierung der beruflichen Vorsorge im September zur Abstimmung. Zu den wichtigsten Beschlüssen: Der Umwandlungssatz wird von 6.8 % auf 6 % gesenkt. Für die 15 Jahrgänge vor der Pensionierung gibt es fünfjährig abgestufte Rentenzuschläge zwischen 1200.- und 2400.- Fr., damit die Kürzung des Umwandlungssatzes aufgefangen werden kann. Profitieren von der BVG-Revision werden in erster Linie Frauen. Sie sind nämlich häufig Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte, die zudem oft im tieferen Lohnbereich arbeiten. Mit dem Koordinationsabzug, der neu 20 % des AHV-Lohnes entspricht und der auf 19845.- Fr. gesenkten BVG-Eintrittsschwelle werden künftig auch tiefere Löhne versichert sein. Ich hätte mir zwar eine noch tiefere Eintrittsschwelle gewünscht, doch einigten wir uns schlussendlich zwischen National- und Ständerat auf diesen Kompromiss. So werden neu 70’000 Personen zusätzlich über eine zweite Säule und damit über eine bessere Altersvorsorge verfügen. Tiefe Einkommen erhalten so endliche eine anständige Pensionskasse. Dass die Reform für Mehrfachbeschäftigte, tiefe Einkommen und Teilzeitarbeit etwas bringt, zeigt auch das Ja des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV).
Die finanzielle Mehrbelastung ist überdies für die Arbeitgeber verkraftbar, die sich teils vehement gegen die Reform wehren. Ich appelliere da an ihre patronale Verantwortung, ein Ja in die Urne zu legen. Durch die Verringerung der Sparbeiträge, auf 9 % bis 44 Jahre und 14 % ab 45 Jahren, werden zu guter Letzt auch ältere Arbeitnehmende attraktiver auf dem Stellenmarkt, weil die BVG-Beiträge der Arbeitgeber in Zukunft weniger hoch sein werden.
Bei den jetzigen Rentnerinnen und Rentnern ändert sich mit der Revision rein gar nichts. Ebenso wenig davon betroffen sind all’ die Leute, die im sogenannt überobligatorischen Bereich versichert sind und deren Umwandlungssatz bereits heute meist unter 6 % liegt. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Reform einzig auf das gesetzliche Minimum der beruflichen Vorsorge bezieht.
Im Abstimmungskampf zur letztjährigen AHV-Reform haben wir versprochen, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters die Löhne in der zweiten Säule besser zu versichern. Das tun wir mit der vorliegenden BVG-Reform. Ich bitte Sie, ein klares Ja einzulegen.