Das Spielgeld soll in der Schweiz bleiben
25. Mai 2018 – Ich klopfe regelmässig mit Freunden einen Jass. Professionelle Geldspiele hingegen gehören nicht wirklich zu meinen bevorzugten Freizeitbeschäftigungen, auch wenn ich eine Runde Black Jack durchaus reizvoll finde.
Überhaupt sind Geldspiele in der Schweiz nach wie vor beliebt. Es gibt Leute, bei uns in Luzern auch viele Touristen, die gerne einen Abend im Casino am Roulette-Tisch oder eben beim Black Jack verbringen. Andere spielen eine Runde Poker im Internet oder zocken an einem virtuellen Spielautomaten. Auf die Dauer ziehe ich aber Sport vor, gehe gerne ins Theater, besuche mal ein Konzert oder ein Museum. Geldspiele einerseits, Sport und Kultur anderseits; das eine hängt in unserem Land mit dem anderen zusammen.
Geld für Kultur, Sport und Umwelt
Das neue Geldspielgesetz, über das wir am 10. Juni abstimmen, garantiert, dass die Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen. Und das ist jedes Jahr ein ansehnlicher Betrag – nämlich rund eine Milliarde Franken (ca. 600 Mio. Franken stammen von den Lotteriegesellschaften und rund 400 Mio. Franken kommen von den Casinos). Insgesamt wurden 2016 alleine an die Kultur rund 260 Mio. Franken ausgeschüttet. 630 Millionen Franken gingen via Kantone an gemeinnützige Organisationen, dabei wurden rund 15 000 Projekte unterstützt. 276 Millionen flossen in die AHV und die IV. Die Standortkantone von Spielbanken schliesslich erhielten 47 Millionen.
250 Mio. Franken flossen ins Ausland
Nun behaupten die Gegner, zu denen auch mein Nationalratskollege Franz Grüter gehört, dass bei einem Nein zu diesem Gesetz die Einnahmen für AHV, Sport und Kultur nicht einbrechen. Niemand würde etwas verlieren. Doch dies stimmt nicht. 2016 flossen bereits 250 Millionen Franken aus der Schweiz ab, weil illegale Geldspiel-Anbieter mit Sitz in Offshore-Standorten wie Malta, Gibraltar, Antigua usw. gezielt Schweizer Kunden anwerben, ohne hier Steuern oder Abgaben zu zahlen. Ausserdem bieten diese Anbieter keinen Schutz vor Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Es ist damit zu rechnen, dass mittelfristig bis zu 40% der Mittel für Sport, Kultur und AHV verloren gehen, wenn der Zugang zu diesen Anbietern nicht gesperrt wird.
Zugangsschranke zeigt Wirkung
Auch ich setze mich für eine liberale Wirtschaftsordnung und eine freie Marktwirtschaft ein. Die Geldspielanbieter bewegen sich allerdings nicht im freien Markt. Nur wer über eine staatliche Konzession verfügt, darf in der Schweiz überhaupt Geldspiele anbieten. Die Einschränkung von dubiosen Online-Casinos im Ausland mittels Zugangsschranke steht für mich daher nicht im Widerspruch zu meiner Grundhaltung. Damit wird der Zugang zu Internet-Geldspielseiten gestoppt, die illegal auf Schweizer Kunden zielen und sich deshalb auf einer schwarzen Liste befinden. Es ist zwar möglich, diese Schranke durch technische Tricks zu umgehen. Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, Italien, Dänemark oder Belgien zeigen aber, dass die Zugangsschranke Wirkung zeigt. Für Personen, die diese Barriere überschreiten wollen, hat die Schranke eine Informationsfunktion, vergleichbar mit einer roten Ampel: Ihnen wird mitgeteilt, dass sie sich auf eine Geldspiel-Webseite begeben, auf welcher sie keinen Schutz der Schweizer Gesetzgebung geniessen – keinen Schutz vor spielsuchtfördernden Tricks und vor betrügerischen Anbietern.
Geld für gemeinnützige Zwecke
Heute fliessen Erträge aus dem Geldspiel gemeinnützigen Zwecken zu. So profitiert die gesamte Schweizer Gesellschaft jedes Jahr im Umfang von rund einer Milliarde Franken. Um dieses bewährte System zu sichern, hat das Parlament eine ausgewogene Vorlage ausgearbeitet. Unverständlicherweise hat sich dagegen dennoch Widerstand formiert. Die Gegner des Gesetzes sehen es offenbar lieber, wenn die Gewinne bei dubiosen Anbietern in Offshore-Staaten wie Malta und Gibraltar versickern. Dagegen wehre ich mich, deshalb stimme ich am 10. Juni JA zum Geldspielgesetz.
Der Beitrag ist am 24. Mai 2018 in leicht angepasster Version auf zentralplus.ch erschienen.