Bauherrin und Einsprecher mit der gleichen Elle zu messen
2. Juli 2024 – Tagtäglich hören wir Nachrichten über fehlenden Wohnraum und steigende Mieten. Für viele Menschen sind diese bald unbezahlbar. Nicht verwunderlich: Die Bevölkerung wächst; bei unzähligen geplanten Wohnbauten geht es nicht vorwärts – wegen Einsprachen.
Das fehlende Kostenrisiko für Einsprecher in Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren ist nicht fair. Sowohl das Recht auf Bauen als auch das Recht auf Einsprache sind nämlich verfassungsmässige Rechte (Eigentumsgarantie). Während das Baubewilligungsverfahren mit hohen Kosten verbunden ist, gibt es bei der Einsprache keinerlei Kostenrisiko. Es gilt, Bauherrin und Einsprecher mit der gleichen Elle zu messen. Rechtsgleichheit ist zwingend.
Das fehlende Kostenrisiko führt dazu, dass unbegründete Einsprachen immer häufiger eingereicht werden und zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen. Einsprachen sollen nicht dazu benutzt werden, unliebsame Projekte zu torpedieren oder gar finanziell beim Rückzug einer Einsprache zu profitieren. Bis in drei Jahren fehlen in der Schweiz rund 50’000 Wohnungen, gleichzeitig ist der Bau von Tausenden von Wohnungen durch Einsprachen blockiert. Es braucht dringend Gegensteuer. Ich hoffe, der Bundesrat wird uns bald Vorschläge unterbreiten, wie massvolle Kostenauflagen bei Einsprachen aussehen könnten. Die Kantone sollen künftig einem unterlegenen Einsprecher auch wieder moderate Verfahrenskosten auferlegen. Die Einsprache darf nicht länger zweckentfremdet werden. Neuen Wohnraum braucht es dringend!
Dieser Text ist am 26. Juni im Newsletter der SSREI erschienen.